Barrierefreie Bäder
__rollstuhlgerecht, altersgerecht, behindertengerecht__
Jede Einschränkung ist anders und individuell. Ein seniorengerechtes Bad entspricht nicht automatisch einem rollstuhlgerechtem Bad. Als Sanitärspezialist zeigen wir Ihnen z.B. die Unterschiede zwischen barriefreiem und barrierearmen Badezimmer und unterstützen Sie bei der Plaung und Umsetzung.

Komfortlösungen für Menschen mit Handicap
Für ein möglichst selbstbestimmtes Baden und Duschen trotz körperlicher Einschränkungen.
Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und behindertengerecht?
Die DIN 18040-2 unterscheidet die beiden Standards „Barrierefrei nutzbar“ (Mindeststandard) und „Barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“ („R“-Standard). Ein rollstuhlgerechtes Bad/Wohnraum entspricht allen Standards einer barrierefreien Umgebung, erfüllt aber darüber hinaus weitere Anforderungen.


Mit Weitsicht das neue Badezimmer planen
Wenn Sie über Badrenoveriung, Modernisierung oder der Planung Ihres Bades in einem Neubau nachdenken, legen Sie den Fokus direkt auf eine barrierearme Badgestaltung. Sie erhöhen damit die Chance auch im Alter möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben zu können. Ein barrereifreies oder rollstuhgerechtes Bad bedeutet weder unmodern noch Krankenhaus oder Pflegeheimen.
Wir, Wosnitza Heizung & Sanitär aus Lügde/Bad Pyrmont, verleihen Ihrem neuen barrierearmen Badezimmer ein modernes, elegantes Design.
- Motorisch, sensorisch und kognitiv eingeschränkte Menschen
- Alte und Junge
- Klein- und Großwüchsige
- zeitweise durch Unfall Eingeschränkte, die auf Gehhilfen oder Rollstuhl angewiesen sind
- Menschen mit Kinderwagen oder Gepäck
- In einem altersgerechten/seniorengerechten Bad reichen oft schon verschiedene Haltegriffe in Duschen und/oder am WC sowie eine ebenerdige Dusche aus. Ein seniorengerechtes Bad muss nicht zwangsläufig den Anforderungen der DIN 18040-2 entsprechen, um einen durch Alter eingeschränkten Menschen im Alltag zu unterstützen.
- Ein barrierefreies Bad erfordert nach DIN 18040-2 dahingegen gewisse Mindestanforderungen an Waschtische, Toiletten, Duschen, Badmöbel und Armaturen.
- Wird ein rollstuhlgerechtes Bad benötigt, sind z.B. zusätzlich ein unterfahrbarer Waschtisch, größere Bewegungsflächen, breitere Zugangsflächen unerlässlich. Hier spielen in vielen Aspekten breitere und höhere Maße eine wichtige Rolle.
Die Pflegekasse bezuschusst abhängig der Pflegestufe Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro, z.B.
- Höhenverstellbarer Waschtisch
- Höhenverstellbares WC
- Rutschhemmende Bodenbeläge
- Einbau einer ebenerdigen/barrierefreien Dusche
- Einstiegshilfen und Haltegriffe für Badewannen und Duschen
Die Krankenkasse unterstützt finanziell bei Kosten für Hilfsmittel wie Haltegriffe, Duschstühle, Wannenliften usw. Wichtig ist die vorherige Klärung der Kostenübernahme mit der Krankenkasse !
Über das Programm "Altersgerecht Umbauen" der KfW-Bank kann eine Zuschuss- oder Kreditvariante in Höhe von bis zu 5.000 Euro beantragt werden.
Wenn Sie zur Badrenovierung einen Handwerker beauftragen, können Sie die Arbeitskosten in der Regel steuerlich geltend machen. Dies gilt für alle Renovierungsmaßnahmen, die Werterhalt, Energiesparmaßnahmen und Modernisierung eines Gebäudes betreffen.
Checkliste für ein barrierefreies oder rollstuhgerechtes Bad
- Ebenerdige/Bodengleiche Dusche mit entsprechender Bewegungsfläche
- Rutschsichere Badewanne mit niedriger Einstiegshöhe
- Ausreichend Bewegungsfläche im gesamten Bad
- Ausreichend Haltegriffe an Dusche, Badewanne, Toilette, Waschbecken
- Waschtisch, vor dem man bequem mit einem Rollator, Hilfsstuhl oder Rollstuhl sitzen kann
- Rutschfeste Fliesen
- Schiebetüren oder nach außen öffnende, schwellenlose Türen
- Eingang zum Bad 80 bzw. 90cm (rollstuhlgerecht) breit
- Gutes Licht und Kontraste zur besseren Orientierung
- Einfach zu bedienende Armaturen, ggf. mit Verbrühschutz
- höher angebrachte oder höhenverstellbare Toiletten
- Leicht erreichbare Türgriffe, Lichtschalter, Steckdosen