Öl- und Gasheizungen
_bis 2045 weiterhin erlaubt_
Einbau, Reparatur und Modernisierung von Öl- und Gasheizungen sind, entgegen allgemeiner Verunsicherung, weiterhin bis 2045 erlaubt. Es gilt hier lediglich einige gesetztliche Regeln und Voraussetzungen zu beachten.

Öl- und Gasheizungen
Bewährte Effizienz mit moderner Technik!
Öl- und Gasheizungen sind bis 2045 erlaubt, einige Regeln sind hierbei jedoch bereits seit 2024 gemäß GEG („Heizungsgesetz“) verpflichtend.
Bei Komplettaustausch in Bestandsgebäuden (ab 2026/2028) und beim Einbau in Neubauten (seit 2024) sind Öl- und Gasheizungen nur noch in Form eines modernen umweltfreundlichen Hybridheizsystems in Kombination mit erneuerbaren Energien erlaubt, z.B. mit
- Solarthermie
- Wärmepumpe oder
- Biomasse, wie Pellets
Verpflichtungen sind leider irgendiwe immer negativ behaftet, diese Neuregelung spart aufgrund der preisstabilen, teilweise kostenlosen Umweltenergien auf lange Sicht jedoch Geld und trägt zum Umweltschutz bei.
Hybridheizsysteme für Öl- und Gasheizungen
Modernisierung lohnt sich trotzdem!
Ältere Heizkessel arbeiten ineffizient, sind anfälliger für Defekte und Ausfälle und produzieren schädliche Gase wie das Kohlenstoffdioxid, welches maßgeblich zur Erderwärmung beiträgt.
Die Umrüstung bei alten Öl- und Gasheizungen auf einen Niedertemperaturkessel oder auf moderne Brennwerttechnik spart sehr viel Geld und reduziert den CO2-Ausstoß. Bei Geräten (Einbau vor 1989) mit Konstanttemperaturkessel besteht eine Austauschpflicht des Kessels.

Vorteile von Öl- und Gasheizungen
- Hohe Zuverlässigkeit
- Leichte Wartung und Reparatur
- Günstiger Betrieb mit hocheffizienter Brennwerttechnik
- Einsatz als Hybrid-Heizsystem auch in Neubauten möglich
- Kombinationsvielfalt
- zukunftssichere Regelungstechnik